Stellungnahme der FWG-Fraktion anlässlich der Verabschiedung des Haushaltes der Stadt Beckum für das Jahr 2024 in der Sitzung des Rates der Stadt Beckum am 7. März 2024

 „Es steht für die FWG außer Frage, dass die Stadt Beckum nicht in der Lage ist, von außen herangetragene Belastungen durch eigene Einnahmen oder immer neue Sparmaßnahmen und Leistungseinschnitte auszugleichen“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Rates,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

zu Beginn meiner Haushaltsrede ein kurzer Blick zurück:

„Die Lage ist ernst, bitterernst. Der Fortbestand unserer kommunalen Selbstverwaltungshoheit steht auf dem Spiel. Denn wir stehen vor gigantischen Herausforderungen und werden damit überwiegend allein gelassen. Bund und Land können oder wollen uns nicht in dem Maße unterstützen, wie es nötig und Aufgabe wäre.“

Mit diesen Worten haben Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister Gerdhenrich, ihre Etat-Rede anlässlich der Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfs 2024 in den Rat der Stadt Beckum am 19. Dezember 2023 begonnen.

Sie haben im Weiteren ausgeführt: „Und deshalb müssen wir gemeinsam – Politik und Verwaltung – genau jetzt Verantwortung übernehmen und die richtigen Entscheidungen treffen, um die Handlungsfähigkeit der Stadt Beckum auch zukünftig garantieren zu können. Machen wir das nicht, werden wir schon bald nicht mehr gestalten können, sondern werden uns wohl oder übel mit Pflichtaufgaben und dem Entscheiden über Zumutungen begnügen müssen.“

Ja, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Ihre Beschreibung und Beurteilung der Lage sowie die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen waren bzw. sind absolut zutreffend.

Und ja, selbstverständlich hat die Freie WählerGemeinschaft den klaren Anspruch, Politik für Beckum, Neubeckum, Roland und Vellern gestalten zu wollen. Auch will sie ganz ausdrücklich Verantwortung übernehmen und aktiv dabei mitwirken, der aufgezeigten Entwicklung mit vertretbaren Maßnahmen gegenzusteuern.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

es ist mir wichtig, daran zu erinnern, dass es unser Bürgermeister und unser Stadtkämmerer waren, die die Pläne der nordrhein-westfälischen Landesregierung zu Veränderungen im Haushaltsrecht abgewartet haben. Und dies vollkommen zu Recht. Sie geben uns Luft und bewahren uns vor der Alternative Haushaltssicherung, die niemand ernsthaft wollen kann.

Der Gesetzgeber hat die entsprechenden neuen Regelungen des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes Nordrhein-Westfalen auch tatsächlich am 28. Februar beschlossen.

Meiner Meinung nach verlagern die bilanziellen Erleichterungen durch das NKF-Weiterentwicklungsgesetz das Problem nur etwas weiter in die Zukunft. Wesentlich besser und nachhaltiger wäre es, wenn die Kommunen in NRW endlich eine auskömmliche finanzielle Ausstattung erhalten würden. Auch bei der sogenannten „Altschuldenlösung“ geht es nicht wirklich voran. Es wird, wie so häufig, viel geredet und wenig gehandelt. Hinzu kommen noch die gegenseitigen Schuldzuweisungen zwischen Land und Bund.

Die Realität der Haushaltswirtschaft der Stadt Beckum sieht wie folgt aus:

  • Im Ergebnisplan steht für 2024 unter dem Strich ein Minus von rund 4,693 Mio. Euro;
  • die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer sollen, ja müssen erhöht werden;
  • das Jahr 2023 wird voraussichtlich mit einem Fehlbetrag von 1,5 Mio. Euro abgeschlossen werden;
  • sämtliche Jahre der mittelfristigen Finanzplanung sind ebenfalls defizitär.

Gleich mehrere Faktoren belasten die Haushaltssituation:

  • die stetig steigende Kreisumlage;
  • die zuletzt stark inflationäre Preisentwicklung;
  • ein sprunghaft gestiegenes Zinsniveau;
  • dauerhafte Kosten für die Unterbringung und Integration Geflüchteter sowie zuletzt zwei historische Tarifabschlüsse lassen die Aufwendungen im Haushalt in einem besorgniserregenden Maße ansteigen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die wesentliche Leistung dieses heute zur Verabschiedung vorliegenden Haushaltes liegt unzweifelhaft darin, die einerseits notwendigen Maßnahmen für die erforderliche Weiterentwicklung unserer Stadt voranzutreiben und andererseits die finanziellen Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für die heimische Wirtschaft auf ein vertretbares Maß zu beschränken.

Ist diese Aufgabe gelungen? Für die FWG ein klares Ja!

Tatsache ist, der Etatentwurf enthielt bereits bei der Einbringung nur das, was nötig ist, um den Erhalt der städtischen Infrastruktur sicherzustellen und um wesentliche erforderliche Projekte für die Weiterentwicklung unserer Stadt umsetzen zu können.

Volle Unterstützung von der FWG dafür, dass  zunächst einmal im Wesentlichen der Bestand erhalten werden soll. Zum Beispiel indem undichte Dächer, wie das der ehemaligen Antoniusschule (heute VHS), saniert und dadurch weitere Schäden verhindert werden.

Volle Unterstützung von der FWG für den Neubau der Sonnenschule und den Neubau der Feuer- und Rettungswache in Beckum, auch wenn dieser noch nicht annähernd vollständig veranschlagt worden ist. Ich stimme unserem Stadtkämmerer zu, wenn er diesbezüglich in einem Interview erklärt hat: „Das sind Aufgaben, die wir lösen werden müssen.“

Volle Unterstützung von der FWG aber auch für die Beschlussfassung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen, die Planungen für den Kreisverkehr Busbahnhof abzuschließen und die Umsetzung zunächst einmal zu streichen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

der Saldo aus der Investitionstätigkeit in 2024 ist mit rund 7,030 Mio. Euro negativ. Dieser negative Saldo kann nicht – im Gegensatz zu den Vorjahren – mit vorhandener oder erwartbarer erwirtschafteter Liquidität gedeckt werden. Ergo wird in der Haushaltssatzung der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, auf rund 7,028 Mio. Euro festgesetzt.

Ist eine solche Maßnahme gerechtfertigt? Ja, sie ist es. Die eingeplante Grenze für die Investitionskreditaufnahme ist aus Sicht der FWG vertretbar. Die Argumentation vom Stadtkämmerer für ein solches Vorgehen ist absolut überzeugend:

„Es handelt sich bei den vorgesehenen Investitionsmaßnahmen für diese Stadt um den Erhalt und die Pflege des Bestandes, die Umsetzung der für diese Stadt wirklich notwendigen neuen Projekte, die Schaffung eines Mehrwertes für die Beckumerinnen und Beckumer und die Beibehaltung und Weiterentwicklung der geordneten Finanzwirtschaft. Es sind keine Konsumschulden. Sondern es sind Verbindlichkeiten, die für Investitionen eingesetzt werden, die auch von den uns Nachfolgenden noch genutzt werden und mitfinanziert werden können.“

Ja, selbstverständlich sind ganz grundsätzlich, wo immer möglich, Konsolidierungen anzustreben! Dabei muss allerdings die Entwicklungsfähigkeit der Stadt Beckum gewahrt bleiben. Es steht für die FWG außer Frage, dass die Stadt Beckum nicht in der Lage ist, von außen herangetragene Belastungen durch eigene Einnahmen oder immer neue Sparmaßnahmen und Leistungseinschnitte auszugleichen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Steuererhöhungen sind prinzipiell unerfreulich und belastend. Die Festsetzung der Realsteuerhebesätze daher ein Thema, das sich in den Haushaltsplanberatungen wie ein roter Faden durch die Diskussionen gezogen hat. Es ist offensichtlich der Knackpunkt für ja oder nein zum Haushalt 2024.

Mit ihrem „Antrag auf reduzierte Belastung unserer Bürgerinnen und Bürger sowie der heimischen Wirtschaft um rund 345.000 Euro pro Jahr durch die im Antrag beschriebene Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2024“ haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG gemeinsam beantragt – und im HUFA letztlich auch durchgesetzt –, die Höhe der Hebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer wie folgt festzusetzen.

Grundsteuer A: 279 vom Hundert

Grundsteuer B: 519 vom Hundert

Gewerbesteuer: 435 vom Hundert

Dieser Vorschlag stellt eine Reduzierung der bisher geplanten Steuererhöhungen dar, um zusätzliche Belastungen für die Bürgerschaft und die heimische Wirtschaft in schwierigen Zeiten auf ein Mindestmaß zu beschränken, und schafft dabei gleichzeitig einen geeigneten Rahmen, um die Aufgaben zur Erhaltung der Infrastruktur der Stadt Beckum zu erfüllen.

Uns ist bewusst, dass wichtige Projekte wie etwa der Neubau der Beckumer Feuer- und Rettungswache sowie der Sonnenschule und ganz generell der Erhalt der städtischen Infrastruktur mit hohen Kosten verbunden sind und aktuell keinen Spielraum für wünschenswerte Investitionen lassen.

Im Wesentlichen haben die multiplen Krisen der letzten Jahre dazu geführt, dass Aufwendungen unverschuldet und in kaum vorstellbarem Tempo angestiegen sind, Erträge jedoch nicht gleichermaßen mitwachsen, sondern stagnieren. In einem solchen Umfeld sind Steuererhöhungen – so bitter sie auch sind – leider unvermeidbar, um deutlich gestiegene Aufwendungen – die belastenden Faktoren habe ich bereits benannt – auch weiterhin stemmen zu können.

Selbstverständlich gilt es in diesem Zusammenhang, alles auf den Prüfstand zu stellen. Nennenswerte Einsparmöglichkeiten sind jedoch nicht vorhanden, wie auch die Haushaltsplanberatungen gezeigt haben. Keine Fraktion konnte in den Fachausschüssen signifikante und nachhaltig wirkende Einsparpotenziale aufzeigen. Das zeigt, dass der vorliegende Haushaltsplanentwurf keinen Spielraum für Einsparungen aufweist.

Und dennoch gibt es für FWG, SPD und Grüne eine Handlungsoption, die wir gemeinsam umgesetzt haben: Durch das gute Haushalten in den Jahren 2021 und 2022 und den damit verbundenen Aufbau einer Ausgleichsrücklage sind wir in der Lage, die von der Verwaltung geplanten Steuererhöhungen abzumildern.

Eine geringere Anhebung der Hebesätze als die im Haushaltsplanentwurf genannten – die vorgeschlagene Anhebung sollte insgesamt eine Ertragssteigerung von rund 2 Mio. Euro bewirken – wird unsere Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen jährlich um rund 345.000 Euro weniger belasten.

Uns ist jedoch bewusst, dass der Haushalt auf der anderen Seite in gleichem Maße belastet wird, da signifikante und nachhaltige Einsparungen nicht möglich sind. Der Haushaltsplanentwurf sieht allerdings trotz Steuererhöhungen für das Jahr 2024 und die Jahre der mittelfristigen Finanzplanung bereits jetzt keine ausgeglichenen Haushalte vor.

Wir halten eine darüber hinausgehende Verschlechterung der geplanten Jahresergebnisse im beschriebenen Umfang für vertretbar. Der beschriebene Verzicht auf Steuererhöhungen hat gegebenenfalls die kurzfristige Aufnahme zusätzlicher Liquiditätskredite zur Folge.

Das ist zwar ebenfalls nicht erstrebenswert; vor dem Hintergrund der beschriebenen Ausgleichsrücklage, der Möglichkeit, dass sich doch eine bessere Entwicklung der kommunalen Finanzen einstellt als geplant, und der Tatsache, dass unnötige Belastungen in diesen schwierigen Zeiten nach Kräften zu vermeiden sind, kommen wir im Rahmen einer Risikoabwägung zu dem Schluss, dass eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der heimischen Wirtschaft zulasten des kommunalen Haushaltes aktuell der richtige Weg ist.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die FWG hat zum Etat-Entwurf 2024 einige Änderungsanträge gestellt, für deren erfolgreiche Umsetzung ich mich bei Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ganz herzlich bedanken möchte. Wir haben gemeinsam dafür Sorge getragen, dass das sogenannte Drobs-Mobil in Neubeckum und Beckum zum Einsatz kommen wird. Wir haben den Hochwasserschutz im Ortsteil Vellern gestärkt. Und wir haben eine zukunftsfähige Lösung mit Blick auf die Erneuerung bzw. Modernisierung der bestehenden Skateranlage im Aktivpark Phoenix auf den Weg gebracht.

Auch bei den Themen Stellenplan, Budget für Sonderveranstaltungen, Radverkehrskonzept – hier Radweg Lippweg und Radwegeausbau Neubeckumer Straße und die sogenannte Fahrradzählstation –, Dorfplatz Roland, Kreisverkehr Busbahnhof, Endausbau Obere Brede an der A 2 und Erneuerung Zementstraße sind breite Mehrheitsentscheidungen getroffen worden.

Zugegebenermaßen, ja, was uns als FWG ein wenig schmerzt, ist die Tatsache, dass wir es nicht geschafft haben, die Schulentwicklungsplanung – hier die Machbarkeitsstudie für die Martin-Grundschule – in das Jahr 2024 vorzuziehen. So hätten dann die zukünftigen Bedarfe mit Blick auf Ausbau OGS, Verwaltung und Zügigkeit an allen städtischen Grundschulen in Auftrag gegeben werden können.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

der sogenannte Funktionserhalt der Feuer- und Rettungswache am Münsterweg ist für 2024 mit insgesamt rund 889.000,– Euro abgebildet. Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen stellte bekanntlich Missstände in Bezug auf den Arbeitsschutz fest und fordert eine Behebung dieser Mängel.

Dieses Vorhaben bereitet uns Kopfschmerzen und ist aus Sicht der FWG als kritisch zu beurteilen, weil derzeit intensiv an der Realisierung des Neubaus der Feuer- und Rettungswache Beckum auf der ehemaligen „Renfert-Fläche“ gearbeitet wird und letztlich jeder investierte Euro in den Standort am Münsterweg nicht nachhaltig sein wird.

Die Verwaltung arbeitet daher an einer Reduzierung der Kosten. Und das ist auch gut so. Der vom HUFA beschlossene Sperrvermerk „Freigabe durch HUFA nach Umsetzungsplanung gemeinsam mit der Politik“ ist eine absolut richtige Maßnahme bzw. ein guter Weg, um die notwendigen Erfordernisse detailliert abzuklären.

Auch das Thema Gestaltung des östlichen Hellbachtals muss Erwähnung finden:

Bekanntlich hat der STEA in seiner Sitzung am 23. Januar die Verwaltung beauftragt, bei der Unteren Wasserbehörde die schriftliche Aussage einzuholen, ob ein weiteres Durchlassen des Hellbachs durch den sogenannten Hellbachteich über 2033 hinaus rechtlich möglich ist und genehmigt werden kann.

Im Ergebnis wurde seitens des Kreises festgehalten, dass eine Aufrechterhaltung des Teiches über das Jahr 2033 hinaus ausgeschlossen ist. Insofern besteht bei dieser bislang strittigen Frage nunmehr Klarheit und es gilt den Blick in Richtung einer Neugestaltung des Grünzugs „östliches Hellbachtal“ einschließlich der ökologischen Verbesserung des Hellbachs zu richten.

Die Verwaltung ist vom STEA am Dienstag dieser Woche beauftragt worden, die notwendigen Grundlagen zu schaffen und den Planungsprozess weiter voranzutreiben. Die FWG-Fraktion hat im Zuge dieser Beratungen, auf Vorschlag aus der Anwohnerschaft, die Gestaltungsvariante „Anlegen einer Sohlgleite mit Raugerinne ohne Einbauten, mit Störsteinen oder mit Bodenstruktur“ eingebracht. Dabei handelt es sich um naturnahe Bauwerke, mit denen man eine bestimmte Größe von aufgestauter Fläche erhalten könnte. So müsste der Hellbachteich nicht gänzlich weichen. Uwe Denkert hat sich als zuständiger Fachbereichsleiter dazu wie folgt geäußert: „Den Vorschlag der FWG können wir nicht berücksichtigen“. Dieser Standpunkt ist für uns unverständlich und problematisch. Ganz offensichtlich geht es der Verwaltung allein darum, den Vorentwurf 1:1 durchsetzen zu wollen. Eine wirkliche Bürger-Beteiligung sieht unserer Meinung nach anders aus.    

 

Sehr geehrter Herr Kühnel,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion,

Ihre ablehnende Haltung zum Etat-Entwurf 2024, wie er hier und heute zur Entscheidung vorliegt, war, zumindest nach der letzten HUFA-Sitzung, absehbar.

Aus meiner Sicht ist es eine rein strategisch sowie emotional motivierte Entscheidung, dem Haushalt nicht zustimmen zu wollen.

Es ist bedauerlich, dass Sie sich als größte Fraktion im Rat der Stadt Beckum auf eine solche Positionierung verständigt haben.

Ehrlich gesagt: Ich hatte mir erhofft, dass auch Sie Verantwortung übernehmen und rational denken sowie handeln werden.

Aber genau das Gegenteil ist der Fall: Sie geben den Beckumer Zementkopf zum Besten und beharren auf Ihren Maximalforderungen in Bezug auf die Festsetzung der Hebesätze, die, wie wir alle wissen, nicht auf belastbare Grundannahmen beruhen.

Auch die Tatsache, dass Sie gemeinsam mit der FDP öffentlich den Eindruck erweckt haben, einen strukturell ausgeglichenen Haushalt ohne Kreditaufnahme erreichen zu können, spricht Bände.

Ich bin mir sicher, die Beckumer Bürgerschaft wird Ihr Spielchen durchschauen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

in diesem Jahr feiert unsere Heimatstadt einen besonderen Geburtstag, die Stadt Beckum wird 800 Jahre jung! Schon seit Monaten laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Denn im Jubiläumsjahr zeigt sich Beckum von der besten Seite! Mit einzigartigen Projekten und musikalischen Liveacts, mit Kunst, Kultur und Theater.

Unser Jubiläumswochenende vom 7. bis 9. Juni 2024 und der 41. Westfälische Hansetag werden das zentrale Ereignis in Beckum und der Region sein, bei dem sich unsere Stadt einer großen Öffentlichkeit präsentiert. Neben zentral organisierten Highlight-Veranstaltungen werden sich Bürgerschaft, Unternehmen, Kulturschaffende sowie alle Institutionen – von Kindertagesstätten über Schulen und Kultureinrichtungen bis zu den Vereinen – mit eigenen Programmbeiträgen beteiligen.

Ich wünsche den Verantwortlichen auch weiterhin viel Erfolg bei der Vorbereitung und uns allen viel Spaß und Freude bei den Geburtstagsfeierlichkeiten.

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

die Mitglieder der FWG-Fraktion werden der Haushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen zustimmen.

Namens meiner Fraktion ein herzliches Dankeschön insbesondere an den Stadtkämmerer, Herrn Thomas Wulf, und sein gesamtes Team für die fürsorgliche Unterstützung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.