Antrag: Beckumer Wärmeplanung – Verwaltung soll Sachstand und beabsichtigte Vorgehensweise vorstellen

(…) Die Bundesregierung hat am 16. August 2023 dem Gesetzentwurf: „Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze“ zugestimmt. Städte wie Beckum mit einer Einwohnerzahl unter 100.000 müssen demnach bis spätestens 30. Juni 2028 eine solche Wärmeplanung vorlegen. Ziel des Gesetzes ist es laut Publikation des ÖkoZentrum NRW, „die Planungssicherheit für alle öffentlichen und privaten Investitionen zu erhöhen, die sich auf die Wärmeversorgung vor Ort auswirken.“

Namens der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Beckum beantrage ich hiermit, dass die Verwaltung den Sachstand und die beabsichtigte Vorgehensweise der Beckumer Wärmeplanung im zuständigen Fachausschuss vorstellt. Des Weiteren bitte ich folgende Fragen zu beantworten:

– Gibt es seitens des Kreises bereits Überlegungen zum Thema „Kommunale Wärmeplanung“?

– Wäre eine gemeindeübergreifende Strategie und Befassung mit dem Thema zielführend? Wenn ja, wie kann der Kreis Warendorf ggf. gestaltend, moderierend oder unterstützend agieren?

– Hat sich die Bürgermeisterkonferenz bereits mit der kommunalen Wärmeplanung befasst? Wenn ja, welche belastbaren Ergebnisse liegen vor?

Der FWG ist wichtig, dass die Beckumer Wärmeplanung unter Zusammenarbeit auf mehreren Ebenen auf den Weg gebracht wird. Nicht nur die kommunalen Planer*innen, sondern auch Energieversorger, Wirtschaft, Gewerbetreibende, Politik, Bürgerschaft und Presse sind einzubeziehen, damit die Energiewende gelingen kann und die Akzeptanz zur Umsetzung steigt.