
➡Neugestaltung des östlichen Hellbachtals: Informations- & Meinungsaustausch der FWG mit der Bürgerinitiative Hellbach
Die Stadt Beckum plant die Umgestaltung des östlichen Hellbachtals in Neubeckum und hat vor diesem Hintergrund bei der Unteren Wasserbehörde (Kreis Warendorf) eine sogenannte wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz für den Gewässerausbau beantragt. Absicht ist es, dass der Hellbach zukünftig mäandrierend durch den Abschnitt am Spielplatz sowie durch den Abschnitt des heutigen Hellbachteiches verläuft. Sowohl der Teich als auch das Dammbauwerk sollen gemäß der städtischen Vorzugsvariante rückgebaut werden. Den geplanten Gesamtkosten (Planung) von 3,9 Mio. Euro stehen Fördergelder von 2,7 Mio. Euro gegenüber. Die Gewässerausbaumaßnahme ist mit 1,8 Mio. Euro veranschlagt und wird zu 80 Prozent gefördert. Der Eigenanteil der Stadt Beckum beläuft sich auf 360.000 Euro.
Der Hellbach ist als berichtspflichtiges Gewässer Bestandteil der Bewirtschaftungsplanung NRW. Im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung wurden für den Hellbach konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele gemäß §§ 6 und 27 Wasserhaushaltsgesetz benannt und im sogenannten Maßnahmenprogramm NRW festgeschrieben. Bezogen auf den Hellbach auf Höhe des Hellbachteiches sind dies konkret u. a.: Rückbau eines Querbauwerkes und Schaffung naturnaher Fließverhältnisse. Die Verbindlichkeit der Zielerreichung eines guten Zustandes bzw. guten Potentials ist für Kommunen und deren Gewässerunterhalter (Wasser- und Bodenverband Ahlen-Beckum) bindend. Als Zeithorizont zur Umsetzung dieser Maßnahmen ist im Maßnahmenprogramm NRW das Jahr 2033 verbindlich festgeschrieben.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die noch ausstehende Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Untere Wasserbehörde im Rahmen der Planfeststellung und Plangenehmigung hat sich die Ratsfraktion der Freien WählerGemeinschaft (FWG) Beckum e. V. am 19. Mai zu einem aktuellen Informations- & Meinungsaustausch mit der Bürgerinitiative (BI)Hellbach getroffen. In der Zielsetzung steht die FWG ohne Wenn und Aber an der Seite der BI und fordert mit ihr gemeinsam eine Umsetzungsvariante für den Gewässerausbau ein, die den Hellbachteich – zumindest zu großen Teilen – erhält und eine innovative technische Sanierung des Dammbauwerks vorsieht.
Der stattgefundene Dialog war informativ und zielführend. Nach gut zweistündigem Austausch haben FWG und BI bekräftigt, die Zusammenarbeit im Sinne der gemeinsamen Zielsetzung fortsetzen und im Zuge der noch anstehenden Öffentlichkeitsbeteiligung der Unteren Wasserbehörde insbesondere den Aspekt Hochwasser- und Bodenschutz sowie Grundwasser klären lassen zu wollen.
Am 22. Mai hat zudem ein „vor Ort Termin“ am Hellbach stattgefunden, bei dem sich die Teilnehmer der FWG, zusammen mit ihrer Bürgermeisterkandidatin, Elisabeth Eickmeier, die aktuellen Rahmenbedingungen in der Landschaft genau angeschaut haben und erneut in den Austausch mit der BI gegangen sind.
Auf dem Bild sind zu sehen (v. l.): Markus Schiewe, Gregor Stöppel, Matthias Plote (BI), Elisabeth Eickmeier, Rüdiger Eickmeier, Elmar Stallmann und Theo Himmel (BI)
Beckum, den 26. Mai 2025
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