➡Gemeinsame Anfrage von FDP, FWG und CDU: Zukunftsperspektive für das ehemalige „Sütfeldhaus“

In seiner Sitzung am 14.12.2021 hat der Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss der Stadt Beckum beschlossen, die Immobilie Weststraße 4 zu erwerben.

Das als „Sütfeldhaus“ bekannte denkmalgeschützte Gebäude Weststraße 4 grenzt städtebaulich prägnant mit der Giebelseite an den Marktplatz und mit der Traufseite an die Weststraße an. Aufgrund seiner Ecklage bildet das Gebäude eine wichtige Raumkante, die den Marktplatz räumlich fasst. Im Integrierten Handlungs- und Maßnahmenkonzept der Stadt Beckum aus dem Jahr 2012 wird die Aktivierung dieses Gebäudes als wichtiger Baustein zur Aufwertung des Marktplatzes beziehungsweise der „guten Stube“ Beckums definiert. Die Stadt Beckum hat das Gebäude seinerzeit  mit den Zielen, das Gebäude zu erhalten und eine liegenschaftliche Fehlentwicklung an dieser Stelle zu verhindern, erworben. In der Folge strebt sie eine Entwicklungsperspektive für das Gebäude an.

Vor diesem Hintergrund bitten die Fraktionen der FDP, FWG und CDU hiermit um eine aktuelle Sachstandsdarstellung im zuständigen Fachausschuss. Insbesondere auf folgende Aspekte bitten wir einzugehen:

– Maßnahmen zur Erhaltung und Sicherheit des denkmalgeschützten Gebäudes

– Kosten für den Erhaltungsaufwand oder einen Sanierungsaufwand zur Nutzbarmachung

– weitere Nutzung des Gebäudes

– Auflagen der Denkmalbehörde

– Entwicklungs-/Vermarktungsperspektive

– Anfragen von Interessenten/Investoren

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