Antrag auf reduzierte Belastung unserer Bürgerinnen und Bürger sowie der heimischen Wirtschaft um rund 345.000 € pro Jahr durch die im Antrag beschriebene Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2024

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gerdhenrich,

die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG beantragen gemeinsam, die Höhe der Hebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer wie folgt festzusetzen.

Grundsteuer A: 279 vom Hundert (-14%)

Grundsteuer B: 519 vom Hundert (-11%)

Gewerbesteuer: 435 vom Hundert (-29%)

Dieser Vorschlag stellt eine Reduzierung der bisher geplanten Steuererhöhungen dar, um zusätzliche Belastungen für die Bürgerschaft und die heimische Wirtschaft in schwierigen Zeiten auf ein Mindestmaß zu beschränken und schafft dabei gleichzeitig einen geeigneten Rahmen, um die Aufgaben zur Erhaltung der Infrastruktur der Stadt Beckum zu erfüllen. So werden die Hebesätze für die Grundsteuer A um 14%, für die Grundsteuer B um 11% und für die Gewerbesteuer um 29% gegenüber den bisher geplanten Steuerhöhungen reduziert.

Begründung:

Die Haushaltsplanberatungen der Stadt Beckum für das Jahr 2024 machen deutlich, dass es dem Bürgermeister Gerdhenrich gemeinsam mit dem Kämmerer Wulf trotz schwieriger Rahmenbedingungen gelungen ist, einen Haushaltsplanentwurf einzubringen, der die aktuelle politische Lage, die Herausforderungen und Notwendigkeiten sowie die finanziellen Möglichkeiten der Stadt Beckum berücksichtigt und dabei genau die richtigen Schwerpunkte setzt. Uns ist bewusst, dass wichtige Projekte wie etwa der Neubau der Beckumer Feuer[1]und Rettungswache sowie der Sonnenschule und ganz generell der Erhalt der kommunalen Infrastruktur mit hohen Kosten verbunden sind und aktuell keinen Spielraum für wünschenswerte Investitionen lassen. Unser Augenmerk liegt jedoch auf unserer bereits bestehenden Infrastruktur, die wir für die BürgerInnen der Stadt Beckum dringend erhalten müssen.

Die multiplen Krisen der letzten Jahre (Corona, Kriege, Energiekrise, Inflation, Rezession…) haben dazu geführt, dass Aufwendungen unverschuldet und in kaum vorstellbarem Tempo angestiegen sind, Erträge jedoch nicht gleichermaßen mitwachsen, sondern stagnieren. In einem solchen Umfeld sind Steuererhöhungen – so bitter sie auch sind – leider unvermeidbar, um deutlich gestiegene Aufwendungen wie etwa die Kreisumlage, dauerhafte Kosten für die Unterbringung und Integration Geflüchteter, inflationsbedingt gestiegene Kosten für Investitionsprojekte und Dienstleistungen sowie tarifbedingte Mehrkosten für Personal auch weiterhin stemmen zu können.

Mit diesen Herausforderungen sind wir in Beckum nicht allein. Selbstverständlich gilt es, alles auf den Prüfstand zu stellen. Nennenswerte Einsparmöglichkeiten sind jedoch nicht vorhanden, wie auch die Haushaltsplanberatungen bisher gezeigt haben. Keine Fraktion konnte in den Fachausschüssen signifikante und nachhaltig wirkende Einsparpotenziale aufzeigen. Das zeigt, dass der vorliegende Haushaltsplanentwurf keinen Spielraum für Einsparungen aufweist. Darüber hinaus betonen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG, dass weitere Einsparungen bei der Unterhaltung etwa an Schulen, Straßen, Radwegen, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie an unserer Sicherheitsinfrastruktur nicht der richtige Weg sind. Auch der Abbau unverzichtbarer kommunaler Infrastruktur (z.B. die Schließung eines Bades, des Jahnstadions, des E-Werks oder des Freizeithauses, des Stadtmuseums oder der Stadtbücherei) ist mit den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FWG nicht zu machen und wäre den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt nicht zuzumuten.

Dennoch gibt es einen kleinen Lichtblick: durch das gute Haushalten in den Jahren 2021 und 2022 und den damit verbundenen Aufbau einer Ausgleichsrücklage, sind wir in der Lage, die geplanten Steuererhöhungen abzumildern. Eine geringere Anhebung der Hebesätze als die im Haushaltsplanentwurf genannten, würde unsere Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen jährlich um rund 345.000 € weniger belasten. Uns ist jedoch bewusst, dass der Haushalt auf der anderen Seite in gleichem Maße belastet würde, da signifikante und nachhaltige Einsparungen nicht möglich sind. Der Haushaltsplanentwurf sieht allerdings trotz Steuererhöhungen für das Jahr 2024 und die Jahre der mittelfristigen Finanzplanung bereits jetzt keine ausgeglichenen Haushalte vor. Wir halten eine darüberhinausgehende Verschlechterung der geplanten Jahresergebnisse im beschriebenen Umfang für vertretbar. Der beschriebene Verzicht auf Steuererhöhungen hätte gegebenenfalls die kurzfristige Aufnahme zusätzlicher Liquiditätskredite zur Folge. Das ist zwar ebenfalls nicht erstrebenswert; vor dem Hintergrund der beschriebenen Ausgleichsrücklage, der Möglichkeit, dass sich doch eine bessere Entwicklung der kommunalen Finanzen einstellt als geplant und der Tatsache, dass unnötige Belastungen in diesen schwierigen Zeiten nach Kräften zu vermeiden sind, kommen wir im Rahmen einer Risikoabwägung zu dem Schluss, dass eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der heimischen Wirtschaft zulasten des kommunalen Haushaltes aktuell der richtige Weg ist.

Mit freundlichen Grüßen