Antrag: Attraktivität Aktivpark Phoenix steigern
(…) Der Aktivpark Phoenix ermöglicht zahlreiche Freizeitaktivitäten und bietet nach eigenen Angaben der Stadt Beckum auf der Internetseite: „Freizeitspaß im Einklang mit der Natur.“ Er erfreut sich großer Beliebtheit in der Bürgerschaft und wird von zahlreichen Nutzern aufgesucht.
Um den Freizeitspaß beizubehalten und die Attraktivität des Parks weiter zu steigern, stellt die FWG-Fraktion hiermit einen (umfangreichen) Antrag, bei dem über die aufgeführten Punkte im Rahmen der Beratungen im zuständigen Fachausschuss abgestimmt werden soll.
Auch der Sicherheitsaspekt liegt der FWG sehr am Herzen, weshalb sie den Punkt Wald- und Flächenbrandgefahr an mehreren Stellen aufgreift.
Sehr erfreulich ist die Tatsache, dass eine gute Sauberkeit auf dem gesamten Gelände vorherrscht. Auch die Müllcontainer- und Grillkohle-Entleerung erfolgt offensichtlich sehr regelmäßig und gewissenhaft.
Mitglieder der FWG-Fraktion haben am 9. September 2022 einen vor Ort Besuch im Aktivpark Phoenix durchgeführt und sich dabei auch ausführlich mit dem Kiosk-Pächter ausgetauscht.
Vor diesem Hintergrund beantrage ich hiermit namens der FWG-Fraktion,
- Beschilderung
- Hinweisschilder bzgl. Grillen aufstellen
Hinweise, über das Einhalten des Abstandes zwischen den aufgestellten Grills zum Wald hin, sollen nicht nur lediglich auf der Homepage der Stadt Beckum zu finden sein. Eine klare und eindeutige Beschilderung über die Vorgabe für das Grillen gehört vor Ort angebracht. Andernfalls treten Situationen, wie in Abbildung 1 dargestellt, regelmäßig auf: Der Abstand zwischen Wald und Grill wird deutlich unterschritten. Es besteht erhöhte Brandgefahr durch Funkenflug.
Es ist wichtig, die Beschilderung ausreichend groß zu dimensionieren und sie an mehreren Wegen zu positionieren. Die entscheidenden Hinweise, wie folgend zitiert, müssen – ob auf der Homepage der Stadt Beckum oder vor Ort – sofort ersichtlich sein: „Das Grillen ist nur mit handelsüblichen Grills erlaubt. Halten Sie bitte 20 m Abstand zum Wald. Besonders an heißen Tagen besteht erhöhte Waldbrandgefahr.“ (vgl. Quelle 1)
Auf der Internetseite der Stadt Beckum soll zudem das Informationsangebot zum Aktivpark Phoenix aktualisiert werden. Dabei sind auch die zukünftigen Beschilderungen einzubeziehen.
- Wegweiser und Objektbeschilderungen anbringen
Beschilderungen sind nicht nur für ortsunkundige Besucher wichtig. Auch für ortsansässige Personen ist eine gut ausgeführte Beschilderung ein wichtiges Element zur Attraktivitätssteigerung und Informationsweitergabe. Wie soll eine sowohl ortsunkundige als auch ortskundige Person wissen, dass sich z. B. hinten rechts vom Kiosk eine Ladestation für E-Bikes befindet? Maximal durch Zufall oder durch Hören-Sagen.
Beispielsweise eine nachhaltige Beschilderung in Form von versiegelten Holzbrettern stellt nicht nur eine witterungsbeständige Lösung dar, sondern passt auch optisch sehr gut in den Aktivpark Phoenix (vgl. Abbildung 2).
Daher ist eine zielführende Beschilderung bzw. Wegweisung im Aktivpark Phoenix unerlässlich.
Folgende Beschilderungen schlägt die FWG vor:
Sanitäre Einrichtungen, den Kiosk selbst, Ladestation für E-Bikes, Grillbereich, Kletterzentrum Beckum des DAV, Skateboard Anlage und die beiden offiziellen Parkplätze.
Die Verwaltung soll die gemachten Vorschläge bei der Ausarbeitung von Wegweisern und einer Beschilderung aufnehmen, gegebenenfalls inhaltliche Ergänzungen vornehmen und einen adäquaten Lösungsvorschlag im Fachausschuss vorstellen.
- Bodenmarkierung vornehmen: Grillen im 20 Meter Abstand zum Waldrand
Beschilderungen allein sind nur eine Stellschraube, an der gedreht werden kann. Mit einfachen Mitteln, wie einem Bodenstreifen kann der Hinweis bezüglich der Abstandregelung von Grill und Wald optisch sichtbar dargestellt werden.
Dafür könnte sich ein Kies-, Schotter- oder Sandstreifen mit einer von uns exemplarisch vorgeschlagenen Breite von ca. 30 cm über eine potenzielle Länge von ca. 130 m (siehe Abbildung 3), eignen.
Gleichzeitig kann das Ordnungsamt bei Unterschreiten des Sicherheitsabstandes einfachere Formulierungen treffen, bis zu welcher Grenze gegrillt werden darf. Dadurch lassen sich Streitigkeiten und Unwissenheit schmälern und die Hinweisschilder leichter verständlich wirken lassen.
Die Bodenmarkierung soll ebenerdig vorgesehen werden und darf nicht oberhalb der Erdfläche herausragen, um Geräte, Wagen oder andere Aufbauten bei beispielsweise den Ferienspieltagen nicht zu beeinträchtigen und im Allgemeinen keine Stolper-Kante hervorzurufen.
- (Wald-)Brandgefahr: Grillverbote bei Hitzewellen in allen städtischen Park- und Grünanlagen aussprechen
Unter anderem sind, wie nachfolgend beschrieben, Verbote bei der Hitzeperiode im Jahr 2018 ausgesprochen worden. Im Jahr 2022, bei dem über Monate mit anhaltender Hitze eine Wald- und Flächenbrandgefahr bestand, wurden keine Verbote ausgesprochen.
Verbote zu Wald- und Flächenbrandgefahren können wie folgend aussehen: „Rauchen, Zündhölzer, offene Feuerstellen oder pyrotechnische Gegenstände und Grillen verboten! Bitte auch kein Glas wegwerfen!“ (siehe Abbildung 4).
Aufgrund der zukünftig sehr wahrscheinlich vermehrt auftretenden Hitzewellen in den Sommermonaten sind Grillverbote ab bestimmten Temperaturverläufen zur präventiven Maßnahme gegen Flächen-, Wald- und Kleinbrände unabdingbar. Andernfalls bestehen erhöhte Gefahren für menschliches Leib und sachliches Gut, sowie erhöhte steuerliche Aufkommen, falls freiwillige Feuerwehren bei Bränden unterstützen und für Arbeitgeber Erstattungen des Arbeitsverdienstes erfolgen müssen. An der Stelle ist die präventive Maßnahme sowohl sicherer als auch günstiger als das später tatsächlich gehandelt werden muss.
- Priorisierungsmaßnahmen: Präsenz der Ordnungsbehörde offenlegen
Um die allgemeinen Nutzungshinweise für den Aktivpark Phoenix zu kontrollieren und auch Personen, die den Abstand zwischen Grill und Wald auch ohne eine Hitzewelle unterschreiten, zu warnen, sind aufmerksame und regelmäßige Kontrollen zu angebrachten Tageszeitpunkten und Wetterlagen nötig. Daher soll die Verwaltung mit der Ordnungsbehörde eine Priorisierungsliste offen darlegen, die darstellen, wie die Kontrollen im Aktivpark Phoenix erhöht werden können.
- Spielgeräte: Nachhaltige und attraktive Spielangebote ausbauen
Das nicht jedes Spielgerät ewig währt und ein Austausch von Spielgeräten mit der Zeit erfolgen muss, ist jedermann bewusst. Dennoch darf zukünftig der Bestand der Spielgeräte in ihrer Anzahl nicht sinken. Es besteht an dem Standort, wo bereits Spielgeräte in der Nähe des Kioskes montiert sind, noch eine Menge Potential weitere Spielgeräte aufzustellen. Dazu ist in Betracht zu ziehen, dass nachhaltige Spielmöglichkeiten, aus beispielsweise Holzstämmen (siehe Abbildung 5), eine positive und günstige Option für den Aktivpark darstellen könnten.
Aus diesen Gründen soll die Verwaltung prüfen, welche räumlichen Möglichkeiten noch vorhanden sind und Vorschläge zu nachhaltigen Spielgeräten einbringen, über die im zuständigen Fachausschuss entschieden werden soll.
- Wickeltisch aufstellen/anbringen
Auf den Herrentoiletten hört die Gleichberechtigung meistens auf. Wenn allerdings sowohl auf den sanitären Anlagen für Damen als auch für Herren keine Möglichkeit besteht, das Kleinkind hygienisch zu versorgen, dann ist das unzureichend. Für einen Aktivpark, der mit Familienfreundlichkeit einlädt, muss eine solche Möglichkeit für beide sanitäre Räume geschaffen werden.
Dazu gibt es ausreichend Möglichkeiten, welche Art von ausklappbaren Wickeltischen auch immer in Betracht gezogen wird. Das erspart eine Menge Platz und schafft eine familienfreundliche Umgebung.
- Fußwaschbecken o. Ä. vorhalten
Aktuell besteht keine adäquate Möglichkeit sich die Füße nach einem Gang oder Getobe im Sand oder für bspw. Gebete zu waschen. Stattdessen wird der Pumphahn an dem Wasserspiel dafür zweckentfremdet, was hygienisch äußerst bedenklich ist, da sich insbesondere jüngere Kinder mit dem Wasserspiel beschäftigen. Alternativ wird auch das Waschbecken auf den WC’s benutzt, was besonders für kleine Kinder, die ihren Sand von den Füßen abwaschen möchten, oder älteren Personen, die sich auf ein Gebet vorbereiten möchten, schwer realisierbar und mit höheren Risiken verbunden ist. Daher soll die Fachverwaltung im zuständigen Fachausschuss einen Lösungsvorschlag unterbreiten, mit welchen Mitteln eine Waschmöglichkeit auf Bodenhöhe geschaffen werden kann.
- Lagerungsmöglichkeiten für Stühle, Tische usw. – beispielsweise Container – schaffen
Der Kiosk bietet viele Sitzmöglichkeiten und ist ein optimaler Ort, um sich von den Radtouren, erlebten Abenteuern oder Spielerein auszuruhen oder einfach nur gemütlich beisammenzusitzen.
Allerdings muss die Verwaltung geeignete Möglichkeiten zur Unterbringung der Stühle, Tische usw. schaffen. Hierfür ist beispielsweise ein ausgemusterter und günstig zu erwerbender Container anzudenken, der gegebenenfalls auf der Rückseite des Kioskes deponiert werden könnte. Auch andere Möglichkeiten, wie eine Holzhütte, sind dabei denkbar. Der Kiosk-Pächter soll unterstützt werden, weitere Räumlichkeiten zur Lagerung zu erhalten.
- Miniaturgolfanlage: Grünpflege intensivieren und Instandhaltung sicherstellen
Wenn die Gräser und das Unkraut durch die Pflasterung auf dem Anlagenplatz wachsen, dann leidet nicht nur das optische Bild der Miniaturgolfanlage, sondern behindert das Spielen auf dem Gelände sogar, wenn es dabei bis auf die Bahnen wuchert. Es soll ein Grünpflegeplan erstellt werden und der optische Zustand wieder angemessen hergerichtet werden.
Des Weiteren befinden sich unmittelbar am Eingang der Miniaturgolfanlage vier Mülleimer. Diese sind stark verwittert und werten das Bild der Anlage deutlich ab (siehe Abbildung 6). Hier ist zu prüfen, ob die Mülleimer noch zeitgemäß sind und mit welchen einfachen Mitteln die Mülleimer gegebenenfalls restauriert werden können. Auch hier ist ein öffentlicher Aufruf denkbar, bei dem sich Personen, Gruppen oder Vereine dafür einsetzen können, dass die Eimer abgeschliffen und neu lackiert werden.
- Überdachung am Gipfel: Professionelles Graffiti statt unschöner Schmierereien
Wie eine Verbesserung der Aufenthaltsatmosphäre gelingen und dauerhafte Beschmierung vermieden werden kann, zeigt das Streetart-Projekt im Bahntunnel in Neubeckum. Durch Absprachen mit den lokalen Sprayern ist es ausgeschlossen, dass das Streetart durch neue Graffitis überdeckt wird.
Die Überdachung auf dem Gipfel-Berg ist aktuell weder attraktiv für die Jugendlichen, noch sonderlich anschaulich für die Discgolf-Spieler:innen, die einen Ihrer Startpunkte dort haben und unter Anderem sogar nationale und internationale Turniere im Aktivpark Phoenix stattfinden (vgl. Abbildung 7).
Daher möge die Fachverwaltung mit den Beteiligten des Streetart-Projektes und/oder Initiativgruppen aus dem Stadtteiltreff Altes E-Werk Verbindung aufnehmen, Absprachen treffen und beispielsweise durch ein Sponsoring von Farbe zielführend sowie unterstützend wirken.